Der „Corona-Haushalt“ im Fokus

Der Bundeshaushalt 2021 steht ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Die Ausgaben werden gegenüber dem Regierungsentwurf vom September um rund 85 Milliarden Euro auf fast 500 Milliarden Euro angehoben.

Hier sind die Basis-Informationen zum Bundeshaushalt 2021:
– Nettokreditaufnahme: 179,8 Mrd. Euro (Soll 2020: 217,8 Mrd. Euro)
– Gesamtausgaben: 498,6 Mrd. Euro (Soll 2020: 508,5 Mrd. Euro)
– Steuereinnahmen: 292,8 Mrd. Euro (Soll 2020: 264,8 Mrd. Euro
– Verwaltungseinnahmen: 26,0 Mrd. Euro (Soll 2020: 19,1 Mrd. Euro)
– Investitionen: 61,9 Mrd. Euro (Soll 2020: 72,8 Mrd. Euro)

Beschluss des Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes:
Die im Haushaltsgesetz 2021 vorgesehene Nettokreditaufnahme in Höhe von 179,8 Milliarden Euro übersteigt den gemäß der Schuldenbremse zulässigen Wert um rund 164,2 Milliarden Euro. Um diese hohe Nettokreditaufnahme dennoch zu ermöglichen, hat der Deutsche Bundestag mit Kanzlermehrheit – wie bereits bei den beiden Nachtragshaushalten 2020 – einen Beschluss gefasst, der gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes eine außergewöhnliche Notsituation feststellt, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden, der eine Rückführung der Nettokreditaufnahme vorsieht, die den gemäß der Schuldenbremse zulässigen Betrag übersteigt. Gemäß dem vorgesehenen Tilgungsplan soll dies ab 2026 in gleichen Teilen über 17 Jahre geschehen. Diese Verpflichtung wird zur Tilgung der außerordentlichen Neuverschuldung aus dem Jahr 2020 hinzukommen. Es ist daher absehbar: Beide Tilgungsleistungen zusammen werden zukünftige Haushalte in zweistelliger Milliardenhöhe belasten.