Aktuelle Informationen: Novemberhilfen für Konditoreigewerbe

Aktuelle Informationen: Novemberhilfen für Konditoreigewerbe

Erfreulicherweise wurde für das Konditoreigewerbe eine gute Lösung gefunden:

Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem #Cafébetrieb werden als Gastronomiebetriebe betrachtet und sind deshalb vom Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 erfasst. Soweit sie durch Schließungsanordnungen der Länder ihren Geschäftsbetrieb im November einstellen müssen, sind sie bei der Novemberhilfe antragsberechtigt.

Eine Umsatzerstattung ist auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 des Cafébetriebs mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Für Außenverkaufsumsätze mit reduziertem Mehrwertsteuersatz, die im November weiterlaufen, werden Umsätze nicht erstattet.