Mittel für den Wahlkreis: für Bad Bellingen und Neuenburg

Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bewilligt Mittel für Bad Bellingen und Neuenburg am Rhein als „Modellprojekte zur Klimaanpassung und Modernisierung in urbanen Räumen“

880.000 Euro für Bad Bellingen / 300.000 Euro für Neuenburg am Rhein

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Liste der bewilligten Projekte für die Ausschreibung „Modellprojekte zur Klimaanpassung und Modernisierung in urbanen Räumen“ beschlossen. Unter den Anträgen aus dem Wahlkreis Lörrach-Müllheim wurden die Anträge aus Bad Bellingen und Neuenburg am Rhein ausgewählt:

Bad Bellingen wird für das eingebrachte Projekt „Sanierung Kursee in Bad Bellingen“ mit 881.280 Euro gefördert, Neuenburg am Rhein wird für das eingebrachte Projekt „Rheinauenpfad“ mit 301.590 Euro gefördert.

 

Weiterführende Informationen zum Förderprogramm: „Modellprojekte zur Klimaanpassung und Modernisierung in urbanen Räumen – Konzeption zur Förderung von Parks und Grünanlagen“

Das 2020 neu aufzulegende Sonderprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Klimaanpassung und Modernisierung in urbanen Räumen versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung und Modernisierung von Grünflächen zur Nutzung der in urbanen Räumen lebenden Menschen. Auch kleinere Grünanlagen können die Temperaturen im Vergleich zur bebauten Umgebung bereits um 3 bis 4 Grad senken und größere Regenmengen zwischenspeichern um beispielsweise auch die Kanalisation zu entlasten. Vom Klimawandel besonders bedroht sind Straßenbegleitgrün, Grünanlagen auf Plätzen und Freiräumen sowie Parks und Gärten. Hier treffen städtebauliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung in Modellprojekten bedürfen. Als Maßnahmen zur Klimaanpassung und Modernisierung in urbanen Räumen eignen sich vorrangig Projekte, die mit beispielgebenden und zukunftsweisenden Investitionen zur Treibhausgasminderung, Temperaturregulierung und Wasserregulierung beitragen. Dabei sind auch die Anforderungen einer naturnahen Gestaltung im Sinne einer integrierten Planung und Entwicklung der Grün- und Freiräume zu beachten.

Der Gegenstand der Förderung muss sich in die Ziele des Energie- und Klimafonds (EKF) einordnen. Aus den EKF-Mitteln sollen Maßnahmen zur Klimaanpassung und Modernisierung in urbanen Räumen finanziert werden.  Mit Bezug auf den Haushaltstitel sind grundsätzlich Maßnahmen und Anlagen zur Klimaanpassung und Modernisierung in urbanen Räumen sowie insbesondere auch in Dörfern mit großräumigen kulturhistorisch bedeutsamen Parkanlagen förderfähig, die zur CO2-Minderung und Verbesserung des Klimas beitragen.