Abstimmung zum Infektionsschutzgesetz

Am Mittwoch hatten wir insgesamt 8 namentliche Abstimmungen. Mehrere unter anderem zum heiß diskutieren Infektionsschutzgesetz. Ich habe dem Gesetz nach intensiver Prüfung zugestimmt, weil ich von Anbeginn der Pandemie der Ansicht war, dass wir viel schneller und einheitlicher auf das Infektionsgeschehen in einer weltweit kursierenden Pandemie reagieren müssen. Ich sehe in der bundeseinheitlichen Notbremse einen wichtigen Baustein zur Eindämmung. Dabei wird viel in die Hände des Parlamentes gelegt, denn mit dem Gesetz muss der Bundestag aktiv zustimmen, wenn der Bund im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung Rechtsverordnungen erlasse. Dabei werden den Ländern keine Zuständigkeiten weggenommen. Sie sind weiterhin für vieles zuständig, allein schon, um regional flexibel auf die Infektionslage reagieren zu können. Aktuell sind noch nicht genug Menschen geimpft. Um das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten, sind die Änderungen im Infektionsschutzgesetz absolut notwendig. Anbei zum Download die Regeln zur Notbremse im Detail.