Beschluss der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021

Beschluss der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021:
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, sich jetzt impfen zu lassen.
Impfstoff ist inzwischen vorrätig. Das Versprechen, jedem Bürger im Sommer ein Impfangebot zu machen, wurde erfüllt.
3G – geimpft, genesen, getestet:
Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, müssen sich Ungeimpfte absehbar mehr testen lassen.
Die neue Testpflicht soll spätestens ab dem 23. August gelten.
Ab einem Inzidenzwert von 35 müssen dann Ungeimpfte für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr.
Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss für Veranstaltungen in Innenräumen entweder einen höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen.
Tests werden damit zur Voraussetzung zum Beispiel für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, zu Veranstaltungen und Festen, aber auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio. Gleiches gilt für Sport im Innenbereich oder Beherbergungen etwa in Hotels und Pensionen.
Corona-Bürgertests werden kostenpflichtig:
Darüber hinaus haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Corona-Bürgertests für Ungeimpfte ab 11. Oktober kostenpflichtig werden.
Gratistests soll es weiter für Menschen geben, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Quarantänepflicht: Das gilt für Geimpfte und Genesene:
Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, schützt damit sich und andere vor dem Virus und damit die Gesellschaft vor einer erneuten Ausbreitungswelle. Über eine vergleichbare Immunität verfügt, wer von einer Corona-Erkrankung genesen ist und eine Auffrischungsimpfung nach sechs Monaten erhalten hat.
Geimpfte und Genesene werden deshalb von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen. Darüber hinaus wird es künftig keine Quarantänepflicht mehr für symptomlose enge Kontaktpersonen geben.
Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.
AHA+L-Regel:
Um einen bestmöglichen Schutz vor einer Infektion zu gewährleisten, gelten weiterhin die Basisschutzmaßnahmen.
Dazu gehören die Grundregeln wie Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen.