Ab 11. Januar 2021: Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg
Mit Beschluss vom 8. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.
Die Änderungen treten größtenteils am 11. Januar 2021 in Kraft.
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