Mit einheitlichen Regeln gegen die Corona-Pandemie: Fragen und Antworten zum vierten Bevölkerungsschutzgesetz (Stand: 19.04.2021)
Deutschland steckt mitten in der dritten Welle der Corona-Pandemie. Die Zahl der Neuinfektionen steigt stetig. Den Kliniken, insbesondere den Intensivstationen, droht Überlastung. Und noch immer sterben viel zu viele Menschen. Deshalb hat die Koalition eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht, die ab einer 100er-Inzidenz in Landkreisen und kreisfreien Städten bundeseinheitliche Maßnahmen vorsieht – darunter Kontaktbeschränkungen, Ladenschließungen und nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Um zu erläutern, warum diese Maßnahmen erforderlich sind, gibt es hier Antworten auf häufig gestellte Fragen als Download. Außerdem können Sie sich auch in den folgenden Dateien über die Änderungen des vierten Bevölkerungsschutzgesetzes im Detail informieren.