Stärkung des Ehrenamts: Mehr steuerliche Entlastung für Übungsleiter und andere Ehrenamtler
Als Union sehen wir das Ehrenamt als unverzichtbare Stütze unseres Gemeinwesens. Um den vielen Ehrenamtlern auch zu zeigen, dass ihr Engagement gesehen und geschätzt wird, werden die steuerfreien Pauschalen für Übungsleiter und ehrenamtlicher Helfer ab Januar 2021 angehoben. Die Übungsleiterpauschale steigt von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
Außerdem werden kleinere Vereine von Bürokratie entlastet. So steigt die Freigrenze zur Versteuerung von Einnahmen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wie einer Cafeteria oder eine Gaststätte im Vereinsheim von 35.000 Euro auf 45.000 Euro.
Kleine Vereine haben immer wieder Schwierigkeiten, die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel innerhalb der gesetzlichen Frist auszugeben, etwa weil geeignete Projekte fehlen. Deshalb wurde diese Frist für sehr kleine Vereine mit weniger als 45.000 Euro Einnahmen im Jahr abgeschafft.