Zusammen gegen Corona: Informationen zum Impfen

Ausführliche Hintergrundinformationen finden Sie hier: Zusammen gegen Corona | Bundesministerium für Gesundheit

Am 27. Dezember 2020 konnten wir mit dem Impfen in Deutschland und der Europäischen Union gemeinsam starten. Wer hätte vor zwölf Monaten oder auch nur vor zwölf Wochen gedacht, dass so schnell wie nie in der Menschheitsgeschichte nach dem Auftreten eines neuen Virus ein entsprechender Impfstoff entwickelt wird und tatsächlich eingesetzt werden kann?

Nach der Zulassung des ersten Impfstoffes von BioNTech/Pfizer kurz vor Heiligabend hat die Europäische Kommission am 6. Januar auch den Impfstoff der Firma Moderna zugelassen. Die Geschwindigkeit, mit der diese Impfstoffe entwickelt werden konnten, ist historisch einmalig in der Geschichte der Menschheit und ohne jeden Zweifel eine der herausragenden Errungenschaften in der Geschichte der Pharmazie. Es, ist mit der zentralen Rolle des Mainzer Unternehmens BioNTech auch ein Meilenstein von Wissenschaft und Forschung in unserem Land. Angesichts des ungewöhnlich hohen Tempos bei der Entwicklung war und ist eine sorgfältige Prüfung besonders wichtig. Daher wurde entschieden, dass der Impfstoff – anders als beispielsweise im Vereinigten Königreich oder den USA – im ordentlichen Verfahren von der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) sorgfältig geprüft und zugelassen wird. Denn die Bürgerinnen und Bürger erwarten nicht nur schnell verfügbare, sondern vor allem auch wirksame und sichere Impfstoffe.

Deutschland gehört zu den Ländern auf der Welt, die nach dem aktuellen Stand der Dinge bereits jetzt darauf bauen können, im Verlauf dieses Jahres genug Corona-Impfstoff für die gesamte Bevölkerung haben. Gerade zu Beginn der Impfkampagne ist es angesichts begrenzter Produktionskapazitäten nicht überraschend, dass die weltweit extrem hohe Nachfrage das Angebot bei weitem übersteigt – im Übrigen unabhängig davon, ob die Bundesregierung oder die Europäischen Kommission entsprechende Verträge abschließen.

Wichtiger ist noch: Wir können die Pandemie nicht national alleine bewältigen. Die Grundsatz-entscheidung bestand darin, den europäischen Weg zu gehen. Frankreich und Deutschland beispielsweise hätten vermutlich auch alleine Verträge schließen können, da beide eine große Nachfrage auf dem Pharmamarkt entwickeln können – aber viele andere EU-Partner eben nicht. Nur was nutzt es uns, wenn wenige EU-Staaten impfen können, aber andere weiter voll von der Pandemie getroffen werden? Denn der freie Personenverkehr innerhalb der EU ist nicht nur ein hohes Gut an sich – wie wir alle immer wieder feststellen. Freier Personenverkehr und offener Binnenmarkt sind auch für unsere Wirtschaft und Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Es geht um den freien Güterverkehr ebenso wie um die Einreise dringend benötigter Arbeitskräfte aus der EU – nicht zuletzt in Gesundheits- und Pflegeberufen.

Umgekehrt ist die Vorstellung einer längeren Abkopplung Deutschlands vom Rest der EU angesichts der vielfältigen Verflechtungen schlicht unrealistisch. Der europäische Ansatz beim Impfen ist also mitnichten nur ein Gebot europäischer Solidarität; er ist in unserem ureigenen, wohlverstandenen deutschen Interesse. Zudem wird die Frage, wie wir aus dieser Pandemie herauskommen, die Zusammenarbeit in Europa für die nächsten Jahre oder Jahrzehnte prägen. Wenn die osteuropäischen und süd-europäischen Länder keinen Impfstoff durch die EU bekommen hätten, hätten andere Länder durch die Lieferung „ihrer“ Impfstoffe ohne Zweifel einmal mehr die Chance zu nutzen versucht, die EU zu spalten.

Welche Rolle hatte und hat Deutschland bei der Impfstoffbeschaffung?

Wir waren – gemeinsam mit drei Partnerländern – das erste EU-Mitglied, das sich bereits im letzten Frühjahr um die Impfstoffbeschaffung gekümmert hat. Aus dieser frühzeitigen Initiative entwickelte sich die gemeinsame Beschaffung von Impfstoffen für alle 27 Mitgliedstaaten durch die Europäische Kommission. Die Bundesregierung hat sich in diesem Prozess seit dem letzten Frühjahr engagiert eingebracht. So hat Deutschland zum Beispiel in den Verhandlungen die Abnahme von bis zu 100 Millionen Impfdosen von BioNTech/Pfizer garantiert, lange bevor klar war, wie  wirksam dieser Impfstoff sein würde. Ohne das vorausschauende Engagement und die Abnahmezusage Deutschlands würde es den EU-Vertrag mit BioNTech/Pfizer so wohl nicht geben.

Wie ist der Stand der Lieferungen des Impfstoffs?

Wie geplant und angekündigt, wurden bis Ende vergangenen Jahres 1,34 Millionen Impfstoffdosen bereits ausgeliefert. Diese ersten Lieferungen erfolgten am 26., 28., und 30. Dezember. Eine weitere Lieferung von ca 670.000 Dosen erfolgte am 8. Januar 2021. Weitere knapp 2 Millionen Dosen werden durch Teil-lieferungen am 18., 25. Januar sowie am 1. Februar 2021 folgen. Bis Ende Januar werden nach aktueller Planung also über 4 Millionen Impfstoffdosen von BioNTech/Pfizer verfügbar sein, bis Ende März etwa 10,1 Millionen Dosen. Die Anzahl der Dosen wird sich zudem durch die entsprechende Zulassungsänderung der Europäischen Kommission (KOM) vom 8. Januar 2021 erhöhen. Danach ist von der Zulassung mit sofortiger Wirkung umfasst, dass den sog. Vials sechs satt fünf Impfdosen entnommen werden.

Da vom Impfstoff der Firma Moderna bis Ende März 1,8 Millionen Dosen verfügbar sein werden, stehen im 1. Quartal wie geplant mindestens knapp zwölf Millionen Dosen der beiden bereits zugelassenen Impfstoffe für Deutschland zur Verfügung. Damit kann es gelingen, im 1. Quartal allen Impfwilligen in der ersten Priorisierungsgruppe ein Impfangebot zu machen. Bis Ende März ist – Stand heute – mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen. Allein von BioNTech/Pfizer und Moderna hat sich Deutschland bislang etwa 140 Millionen Impfstoffdosen für das Jahr 2021 gesichert. Allein diese Menge reichte aus, um Deutschland in diesem Jahr gut zu versorgen. Der bei der EMA von AstraZeneca/Oxford Universität eingereichte Antrag auf Zulassung des Impfstoffes im sog. Rolling-Review Verfahren wird unter Beteiligung des Paul Ehrlich-Instituts (PEI) und anderen  nationalen Arzneimittelbehörden aktuell mit Hochdruck geprüft und bewertet. Ziel ist es, zeitnah über den weiteren Weg zu und den Umfang einer Zulassung zu entscheiden. Zudem sind nach heutigem Stand Zulassungen für die Impfstoffe von Johnson&Johnson/Janssen und CureVac im Laufe des 1. und 2. Quartals 2021 erwartbar.

Bund und Länder haben auf der jüngsten Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungs-chefs der Bundesländer mit der Bundeskanzlerin am 5. Januar vereinbart, dass bis spätestens Mitte Februar allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland ein Impfangebot gemacht werden soll. Dies ist nicht zuletzt wegen der hohen Fall-zahlen und der schweren Verläufe im Bereich dieser Einrichtungen ein wichtiges erstes Zwischenziel der Impfkampagne. So schützen wir diejenigen, die besonders verletzlich sind.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Impfkampagne ist es auch, die vor dem Hintergrund der anfangs knappen Impfstoffkapazitäten notwendige Priorisierung der Impfberechtigten deutlich zu machen. Der Deutsche Bundestag hat mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer festgestellten epidemischen Lage nationaler Tragweite (§ 20i SGB V) eine Vorentscheidung zur notwendigen Priorisierung getroffen, indem er die Verordnungsermächtigung zum Anspruch auf eine COVID-19-Schutzimpfung für das Bundesministerium für Gesundheit auf bestimmte Gruppen ausgerichtet hat. Dies umfasst Personen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, Personen, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen oder Personen, die in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen.